AGB gewerbliche Kunden

1. Gültigkeit

Für alle Angebote und Aufträge der Firma CASETEC gelten allein unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen auch solche, die auf Auftragsformularen vorgedruckt sind haben keine Gültigkeit, sofern diese nicht ausdrücklich von der Firma CASETEC schriftlich bestätigt werden. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebot

Unser Angebot ist freibleibend hinsichtlich der Lieferzeit und Preisstellung.

3. Preise

Alle in CASETEC Preislisten genannten Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Angebote und Preise sind freibleibend, nur von CASETEC bestätigte Preise haben Gültigkeit. Dies gilt auch für in Ihren Bestellungen angegebene Preise.

4. Lieferzeit

Die in unserer Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit hat Gültigkeit, die vom Besteller in Bestellungen vorgegebene Lieferzeit hat keine Gültigkeit, sofern diese nicht ausdrücklich von der Firma CASETEC schriftlich bestätigt wurden. Verzugsstrafen oder Schadensersatzansprüche für verzögerte Lieferungen sind ausgeschlossen, sofern diese nicht ausdrücklich von der Firma CASETEC schriftlich bestätigt werden.
Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.

5. Lieferungsverhinderung

Die durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Feuer, Ein- & Ausfuhrverbote, Streiks und Mangel an Rohmaterial usw. entstehende Lieferungsunmöglichkeit (bei uns und unseren Lieferanten hervorgerufen), entbindet uns von der Lieferungsverpflichtung, auch wenn wir die Bestellung unseres Kunden bereits bestätigt haben.

6. Versand

Für unsere Preisstellung gilt netto ab Werk zzgl. Fracht und Verpackung, zzgl. der gesetzlichen  Mehrwertsteuer. Andere Bedingungen auch solche, die auf Auftragsformularen vorgedruckt sind haben keine Gültigkeit, sofern diese nicht ausdrücklich von der Firma CASETEC schriftlich bestätigt werden. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Der Versand erfolgt auf alleinige Rechnung und Gefahr des Kunden.
Ohne bestimmte Vorgabe des Bestellers für den Versand, wird die Ware nach bestem Ermessen der Firma CASETEC, aber ohne Verbindlichkeit für die billigste Fracht und Verpackung, versendet.

7. Haftung für Transportschäden

Gelieferte Ware ist möglichst nach Eingang im Hause des Kunden auszupacken, auf Ausführung und Vollständigkeit der im Lieferschein genannten Ware und der vom Besteller bestellten Ware zu überprüfen. Transportschäden sind der Firma CASETEC innerhalb von 48 Stunden mitzuteilen, da spätere Reklamationen von Transportschäden ausgeschlossen sind, Transportschäden müssen durch das Fuhrunternehmen schriftlich bestätigt  werden. Der Kunde hat die Schäden per Photographie zu dokumentieren und hat diesen Nachweis mit der Bestätigung des Fuhrunternehmens unverzüglich an die Firma CASETEC zu schicken.

8. Beanstandungen bezüglich Ausführung

Beanstandungen mangels Ausführung sind innerhalb von acht Werktagen bei der Firma CASETEC schriftlich anzuzeigen. Bei einer begründeten Beanstandung steht es der Firma CASETEC frei, eine Gutschrift zu erteilen, gegen Rückgabe der beanstandeten Ware Ersatz zu liefern oder die Mängel zu beseitigen.

9. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind in Euro innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, oder innerhalb  von vierzehn Tagen rein netto zu leisten. Bei Neukunden behalten wir uns vor, per Vorkasse zu arbeiten. In diesem Fall gilt der Auftrag erst mit dem Eingang Ihrer Zahlung auf unserem Konto als erteilt. Die Kosten für Transport und Verpackung sind nicht skontierungsfähig, unberechtigter Skontoabzug wird nachgefordert. Andere Zahlungsbedingungen, auch solche die auf Auftragsformulare vorgedruckt sind haben keine Gültigkeit, sofern diese nicht ausdrücklich von der Firma CASETEC schriftlich bestätigt werden. Bei nicht Erfüllung unserer Zahlungsbedingungen, hat der Kunde bei Erhalt einer Mahnung einen Versäumniszuschlag von 7,50€, zusätzlich zu der offenen Rechung zu leisten.
Des Weiteren behalten wir uns vor Verzugzinsen für den offenen Rechnungsbetrag zu berechnen.
Als Zinssatz wird hierbei der handelsübliche Zinssatz zu Grunde gelegt.

10. Mindermengenzuschlag

Bei Bestellungen unter einem Warenwert von 25,00 € netto, behalten wir uns vor einen Mindermengenzuschlag von 5,00 € zu berechnen.

11. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen uneingeschränktes Eigentum der Firma CASETEC. Wir behalten uns vor, bei nicht Zahlung offener Forderungen bereits gefertigte Ware ohne Entschädigung an Dritte zu verkaufen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Köln, Erfüllungsort ist Radevormwald.